In Folge von:

  • Unfall mit Haarwild
  • Glasbruchschäden
  • Diebstahl/Einbruch
  • selbstverschuldeter Unfall

reguliert Ihre Versicherung den Schaden, der an Ihrem Fahrzeug entstanden ist.

Im Kaskoschadenfall sind die allgemeinen Bedingungen Ihrer Versicherungsgesellschaft grundlegend.

Am besten setzen Sie sich umgehend mit Ihrem Versicherer in Verbindung. Meist werden im Kaskoschadenfall lediglich die anfallenden Reparaturkosten ersetzt. Weitere Leistungen wie z.B. Mietwagen, Nutzungsausfall und Weiteres bleiben meist unberücksichtigt.

Sollte sich Ihre Versicherung gegen die Kostenübernahme für einen freien Kfz-Sachverständigen aussprechen, dann besteht zumindest die Möglichkeit, das erstellte Gutachten der Versicherung zu prüfen.